Diese AGB sind Bestandteil der Rahmenvereinbarung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden (nachfolgend «Klient») und der Nova Beta Spitex GmbH. Sie werden dem Klienten vor der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung ausgehändigt.
Die Nova Beta Spitex GmbH und der Klient gehen mit Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung ein Auftragsverhältnis ein, für das sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anwendbar erklären. Soweit in der Rahmenvereinbarung und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles geregelt ist, gelten die Regelungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere die Bestimmungen über den Auftrag (Art. 394 ff. OR).
Die Nova Beta Spitex erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grundlagen sowie der Richtlinien und Empfehlungen der zuständigen Behörden und Fachorganisationen. Diese können während der Dauer des Vertragsverhältnisses angepasst werden. Die Nova Beta Spitex unterstützt den Klienten mit pflegerischen, hauswirtschaftlichen, beratenden oder sozialbetreuerischen Dienstleistungen im Sinne der ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei werden die Ressourcen des Klienten, der Angehörigen sowie des sozialen Umfelds berücksichtigt. Erbringen neben der Nova Beta Spitex weitere Anbieter oder Personen Dienstleistungen, bemüht sich die Nova Beta Spitex um Koordination hinsichtlich Pflegequalität, Aufteilung der einzelnen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie Festlegung der Einsatzzeiten und Einsatzstunden.
Die Nova Beta Spitex klärt den Hilfe- und Pflegebedarf bei jedem Klienten periodisch und in der Regel beim Klienten zu Hause ab. Bei Bedarf passen die Parteien den Dienstleistungsumfang den veränderten Umständen an. Alle Leistungen werden schriftlich dokumentiert. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass der Umfang der durch den Krankenversicherer zu bezahlenden pflegerischen Leistungen limitiert ist. Die Bedarfsabklärung für pflegerische Leistungen ist kassenpflichtig und wird in jedem Fall in Rechnung gestellt. Bei nicht pflegerischen Leistungen entscheidet der Krankenversicherer, ob Leistungen aus der Zusatzversicherung bezahlt werden.
Die Nova Beta Spitex organisiert und disponiert die Dienstleistungen. Dies umfasst insbesondere Folgendes: Sie weist dem Klienten, seinen Angehörigen und eventuell weiteren Beteiligten (z. B. der Hausärztin oder dem Hausarzt) in der Regel eine bestimmte Bezugsperson als direkte Ansprechperson zu. Sie bestimmt die Mitarbeitenden für die jeweiligen Einsätze; der Klient kann nicht wählen, wer den Einsatz leistet, und die Einsätze können von verschiedenen Mitarbeitenden durchgeführt werden. Das Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitenden liegt bei der Nova Beta Spitex. Sie vereinbart mit dem Klienten Zeitfenster, in denen die Einsätze geleistet werden; kann ein Einsatz nicht innerhalb dieses Zeitfensters geleistet werden, wird der Klient nach Möglichkeit telefonisch informiert. Die Nova Beta Spitex ist berechtigt, bei Unzumutbarkeit einen laufenden oder anstehenden Einsatz abzubrechen bzw. abzusagen; in Betracht kommen etwa fachliche oder medizinische Gründe, Androhung von Gewalt, Gewaltausübung, sexuelle Übergriffe, grobe Beschimpfungen, eine gesundheitliche Gefährdung von Mitarbeitenden oder mangelhafte Kooperation einer anderen an der Gesamtdienstleistung beteiligten Person oder Organisation.
Gefährdet der Klient sich oder sein Umfeld, informiert die Nova Beta Spitex die Hausärztin oder den Hausarzt und bei Bedarf die Gemeinde, die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder die Polizei. Die Nova Beta Spitex informiert den Klienten nach Möglichkeit vorgängig darüber.
Die Nova Beta Spitex und ihre Mitarbeitenden achten die Privatsphäre des Klienten im Rahmen der anwendbaren Datenschutzbestimmungen und verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist, dürfen sie Schränke, Schubladen, Kühlschrank usw. öffnen. Auf Verlangen gewährt die Nova Beta Spitex dem Klienten Einsicht in seine Akte und informiert ihn umfassend über Art, Umfang und Fortführung der Hilfe, Pflege und Betreuung.
Die Nova Beta Spitex haftet für Schäden, die durch Mitarbeitende vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen.
Die Mitarbeitenden der Nova Beta Spitex sind nicht berechtigt, für sich oder andere Personen Geschenke anzunehmen oder zu beanspruchen, die ihnen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit angeboten werden. Ausgenommen sind Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert.
Der Klient ist bei den Einsätzen in der Regel anwesend, begegnet den Mitarbeitenden der Nova Beta Spitex mit dem gebührenden Respekt und wirkt beim Einsatz soweit wie möglich mit. Insbesondere gilt:
– Die Absage eines Einsatzes erfolgt durch baldmöglichste Mitteilung an die Nova Beta Spitex.
– Der Klient passt bei Bedarf die Wohnungseinrichtung und Materialien im Sinne der Unfall- und Krankheitsprävention an und akzeptiert die verwendeten Pflegematerialien.
– Die Mittel der Grund- und Behandlungspflege sowie der nicht pflegerischen Leistungen werden in der Regel beim Klienten aufbewahrt.
– Der Klient besorgt die ärztlich verordneten Medikamente selbst oder beauftragt damit kurzfristig und unter Kostenfolge die Nova Beta Spitex.
– Bei Bedarf händigt der Klient gegen Quittung einen Haus- oder Wohnungsschlüssel aus oder installiert auf eigene Kosten und Verantwortung einen Schlüsselsafe; der Aufwand für die Schlüsselverwaltung kann in Rechnung gestellt werden.
Der Preis für die Dienstleistungen der Nova Beta Spitex richtet sich nach der Tarifliste, die integraler Bestandteil der Vereinbarung ist. Die Preise können angepasst werden; über Preisanpassungen wird vorab informiert. Die Nova Beta Spitex stellt sämtliche Dienstleistungen in Rechnung, einschliesslich der Bedarfsabklärung, administrativer Arbeiten, Abklärungen bei Dritten, Zeit und Auslagen für Einkäufe, Fahrspesen usw. Unabhängig davon können die Kosten von der obligatorischen oder einer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Nicht kassenpflichtige Leistungen umfassen auch Einsätze, die von Montag bis Freitag weniger als 24 Stunden im Voraus oder an Samstagen, Sonn- und Feiertagen weniger als 48 Stunden im Voraus vom Klienten abgesagt werden. Die Nova Beta Spitex stellt erbrachte Pflegeleistungen aus der obligatorischen Grundversicherung (KLV) der Krankenversicherung direkt in Rechnung und erstellt über diese Rechnungen jeweils einen Zusammenzug. Patientenbeteiligungen werden dem Klienten direkt in Rechnung gestellt; ebenso erfolgt die Rechnungsstellung für nicht pflegerische sowie andere nicht kassenpflichtige Leistungen direkt an den Klienten. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen, sofern keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Zahlungsmodalitäten besteht.
Der Klient und in begründeten Fällen die Nova Beta Spitex haben das Recht, das Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 404 OR jederzeit aufzulösen. In der Regel lösen die Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von mindestens 5 Tagen auf; davon ausgenommen ist die Auflösung zur Unzeit. Bei Unzumutbarkeit oder bei unvorhergesehenem Spital- oder Pflegeheimeintritt ist beidseitig eine fristlose Auflösung möglich. Der Klient erklärt sich damit einverstanden, dass die Nova Beta Spitex Angehörige, die zuständige Gemeinde, die Erwachsenenschutzbehörde, die Hausärztin oder den Hausarzt und leistungserbringende Dritte über die Auflösung des Vertragsverhältnisses informieren darf.
Alle Mitarbeitenden der Nova Beta Spitex nehmen Beanstandungen des Klienten entgegen und leiten diese an die vorgesetzte Stelle weiter. Diese bemüht sich um eine gütliche Lösung. Für gerichtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das ordentliche Gericht am Sitz der Nova Beta Spitex GmbH in Regensdorf ZH zuständig.